Maschinensicherheit

Dienstleistungen im Bereich der Maschinensicherheit erbringen wir sowohl für Hersteller von Maschinen als auch für die Betreiber von Maschinen. Als übergeordnete Bewertungsgrundlage dienen neben der Maschinenrichtline 2006/42/EG auch die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.

Für Hersteller von Maschinen

  • Begleitung eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Moderation einer Risikobeurteilung
  • Abgleich der Maschine auf Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Abgleich der Dokumentation auf Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

 

Für Betreiber von Maschinen

  • Moderation von Gefährdungsbeurteilungen
  • Wiederkehrende Prüfung von Maschinen
  • Bewertung von Umbauten an Maschinen im Hinblick auf die Maschinenrichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung
  • Bewertung der Verknüpfung von verschiedenen Maschinen zu einer neuen Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG