Fördertechnik
Aufzüge
Aufzüge (überwachungsbedürftig) prüfen wir sowohl als Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) als auch als Sachverständige einer notifizierten Stelle. Diese Prüfungen führen wir als Kooperationspartner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durch.
Prüfungen als befähigte Personen z.B.
- Arbeitsmittel nach §14 der BetrSichV
- Fahrtreppen und Fahrsteige nach DIN EN 115
- Kraftbetätige Fenster, Toren, Türen
- Pressen
- Hebebühnen
- Konformitätsbewertungen
- Wasserhaushaltsgesetz