Fördertechnik

Aufzüge

Aufzüge (überwachungsbedürftig) prüfen wir sowohl als Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) als auch als Sachverständige einer notifizierten Stelle. Diese Prüfungen führen wir als Kooperationspartner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durch.

  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach §15 der BetrSichV
  • Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen nach §15 der BetrSichV
  • Wiederkehrende Prüfung nach §16 der BetrSichV
  • Prüfungen zum Inverkehrbringen gemäß der Richtlinie 2014/33/EU

Prüfungen als befähigte Personen z.B.

  • Arbeitsmittel nach §14 der BetrSichV
  • Fahrtreppen und Fahrsteige nach DIN EN 115
  • Kraftbetätige Fenster, Toren, Türen
  • Pressen
  • Hebebühnen
  • Konformitätsbewertungen
  • Wasserhaushaltsgesetz