Kooperationspartnerschaften

In den Gewerken und Anlagen, die wir fachlich nicht abdecken können bzw. dürfen, kooperieren wir mit diversen Partnerbüros und befreundeten Sachverständigen. Unsere Partner sind ebenfalls in NRW ansässig und zuverlässige, erfahrene Ingenieure auf deren Spezialgebieten mit hoher Akzeptanz und anerkannter Expertise.

Im Bereich des Baurechts -gemäß Prüfverordnung NRW-, in der Bühnentechnik oder nach der Betriebssicherheitsverordnung können wir Ihnen hierdurch Synergien mit unseren Partnern bei Angeboten, Ausschreibungen und der Erbringung weiterer Dienstleistungen anbieten. Sie als Kunde und Auftraggeber haben -wenn Sie es wünschen- weiterhin nur einen Ansprechpartner, die GPI. Die folgenden Dienstleistungen und Prüfungen können wir Ihnen mit unseren Kooperationspartnern anbieten:

  • CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen
  • ortsfeste, selbsttätige und ortsfeste nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen
  • lüftungstechnische Anlagen
  • maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen
  • Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • maschinelle Rauchabzugsanlagen
  • natürliche Rauchabzugsanlagen
  • Explosionsgeschützte Anlagen und Einrichtungen (Ex- Schutz nach BetrSichV)
  • Sicherheits- und maschinentechnische Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen (Bühnentechnik nach VBG)

Gerne stellen wir den Kontakt zu den Sachverständigen her.